BVfK - Wochenendticker 5. Januar 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

---

Kaufentscheidend war „das gute Gefühl“.

 

Kritik: Das geht nicht konform mit den von Ihnen angegebenen Zielen…“

 

30 Jahre nach den Prinzipien eines ordentlichen Kaufmanns.

 

Kein Grund zur Resignation.

 

BVfK: Das automobil-geschäftliche Umfeld beobachten, Erkenntnisse gewinnen, schnell und professionell handeln, nach Lösungen und Konzepten suchen.

 

Auf dass bei Ihnen auch im Jahr 2019 die Kassen klingeln!

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

DSGVO:  Müssen Webseiten mit Kontaktformularen mit einem SSL-Zertifikat verschlüsselt werden?

 

Wo erhält man ein SSL-Zertifikat?

 

Websites, die zu gewerblichen Zwecken Kontaktformulare nutzen sollten eine SSL- oder TLS Verschlüsselung verwenden.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Großflächiges Dieselfahrverbot  in Stuttgart seit Jahresbeginn in Kraft. „Gezielte Kontrollen – Fehlanzeige“

---

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Mira, die junge Unternehmerin aus dem Allgäu hat Ihr (fast) neues Auto mal wieder beim Autohaus Miller, einem VW- und Audi-Servicepartner gekauft. Das Angebot war nicht schlecht, aber auch nicht das Beste. Kaufentscheidend war „das gute Gefühl“.

Dieses gute Gefühl und wollte sich bei Dr. Florian B. bei Sichtung des Angebotes eines BVfK-Mitgliedes nicht einstellen. Er schrieb an den BVfK:

„…Sie bezwecken mit Ihrem Verband eine "Qualitätsnorm" bzw. einen Standard verbundener Händler herzustellen. Wie passt das mit den Praktiken einiger Ihrer Händler zusammen, welche ihre Fahrzeuge "im Kundenauftrag" anbieten. Sie wissen sicherlich genau, was das bedeutet und warum dies gemacht wird. Daher erwarte ich von Ihnen ein Statement dazu. Das geht nicht konform mit den von Ihnen angegebenen Zielen…“

Ebenfalls Post bekam der BVfK von Jörg E., einem Mitglied ersten Stunde, der mitteilte, dass er sich schweren Herzens entschlossen habe, sein Unternehmen schließen zu müssen. Er habe über 30 Jahre nach den Prinzipien eines ordentlichen Kaufmanns gehandelt, bei dem noch ein Wort ein Wort ist und Geschäfte mit Handschlag besiegelt wurden und sei immer ein begeistertes BVfK-Mitglied gewesen. Dennoch funktioniere sein einstiges Erfolgsrezept angesichts von WKDA und anderen Heuschrecken nicht mehr.

Da sollte man meinen, das neue Jahr hätte besser starten können, doch bei genauer Betrachtung können wir uns nicht beschweren, denn das ist die Realität und Ihr BVfK ist dafür da, sich genau darum zu kümmern. In jeder Aussage steckt ein Stück Wahrheit und insbesondere eine wichtige Erkenntnis.

Mira hat nicht beim Billigsten gekauft, sondern dem vertraut, den sie kannte und nicht bei einem Internetschummler, bei dem sich am Ende die Überraschungen häufen und die angegebenen Preise ebenso wenig eingehalten werden, wie Lieferzeit und sonstige Versprechen.

Dem vorverurteilenden Dr. Florian B. haben wir erklärt, dass das Anbieten von Fahrzeugen „im Kundenauftrag“ grundsätzlich rechts-, wie auch BVfK-regelkonform ist, was allerdings u.a. voraussetzt, dass tatsächlich eine Vermittlung stattfindet. Im Übrigen verfolge der BVfK auch jede ihm bekannt gewordene Beschwerde über unseriöse Geschäftspraktiken im Autohandel, wozu eine entsprechende Online-Beschwerdestelle eingerichtet wurde:  https://www.bvfk.de/verbraucher/unserioese-angebote-melden/  

Jörg aus Bremen mussten wir mit Wehmut und Bedauern darüber verabschieden, dass er die Früchte der BVfK-IT-Entwickler nicht mehr wird ernten können.

Ach ja, zum Schluss sei noch der pensionierte Verwaltungsdirektor einer Rheinischen Großstadt erwähnt, der erkannt hatte, dass er seinen SLK am Alterswohnsitz am Tegernsee kaum noch benötigte und verzweifelt nach einem Weg suchte, seine Roadster zu fairen Konditionen und mit zuverlässiger Abwicklung los zu werden. Da stieß er auf die BVfK-Ankaufplattform „Who buys my carwww.wbmc.de, wurde fündig und verkaufte an einen BVfK-Händler, der sicherlich nicht lange nach einem Kunden für das Schmuckstück suchen muss.

Also, liebe BVfK-Mitglieder, es ist kein Grund zur Resignation. Unsere Aufgabe besteht darin, das automobil-geschäftliche Umfeld genaustens zu beobachten, Erkenntnisse zu gewinnen, schnell und professionell zu handeln, nach Lösungen und Konzepten zu suchen und ggf. auch selbst zu entwickeln. 

Auf dass bei Ihnen auch im Jahr 2019 die Kassen klingeln, niemand Ihnen Ihr ehrlich verdientes Geld wieder abnimmt und Sie am Ende wieder mit gutem Gefühl feststellen:

Mein BVfK ist Prävention und Medizin für die Gesundheit meines Unternehmens - kurz: 

"Alles Gute für meinen Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

---

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

DSGVO:  Müssen Webseiten mit Kontaktformularen mit einem SSL-Zertifikat verschlüsselt werden?

Nach dem Inkrafttreten der DSGVO, tauchte die Frage auf, ob man noch ein Kontaktformular auf seiner Internetseite verwenden darf, und wenn ja, was muss ich tun?

Stellen Sie Fragen doch einmal anders – Wo würden Sie persönliche Daten über ein Kontaktformular einer Webseite absenden und wo nicht? Dann lieber doch eine Seite mit Verschlüsselung, oder? Eine Webseite mit einem SSL-Zertifikat (Verschlüsselungsverfahren) wird von Besuchern und Suchmaschinen als vertrauenswürdig erkannt bzw. ausgewiesen. Google und Co. stufen eine Internetpräsenz ohne Verschlüsselung sogar im Ranking nach unten.

Was ist ein SSL-Zertifikat und woran erkennt man eine gesicherte Internetseite? 

Vielmehr spricht man hier eher von einem SSL- Protokoll (Secure Sockets Layer), einem Ende-zu-Ende Verschlüsselungsverfahren für vertrauliche und integritätsschützende Datenübertragung. Es gibt unterschiedliche SSL-Zertifikate, die bekanntesten und günstigsten sind für nur eine Domain z.Bsp. www.BVfK.de und die Wildcard-Zertifikate, welche auch sämtliche Subdomains z.Bsp. mailserver.bvfk.de absichern. Eine Internetseite, die mit einem SSL-Zertifikat gesichert ist, erkennt man am grünen Schloß in der Browserleiste und dem Prefix: "https".

 

Wo erhält man ein SSL-Zertifikat?

Es gibt diverse Anbieter von SSL-Zertifikaten, die bekanntesten Zertifizierungsstellen sind thawte, geotrust, symantec und rapidssl. Die Stärke der Verschlüsselung und die Höhe der Absicherung (Versicherung) sind ausschlaggebende Faktoren für den Preis eines solchen Zertifikats. Ein SSL-Zertifikat können Sie sich zum Beispiel auch bei Ihrem Hostinganbieter (wie 1und1, Strato, HostEurope etc.) dazu buchen, die Zertifikate werden dann meist bei den bekannten Zertifizierungsstellen für Sie bestellt.

Wie notwendig eine Verschlüsselung für Unternehmerwebseiten mit Kontaktformularen ist, haben wir hier für Sie gefunden:

Rechtmäßige Verarbeitung durch Kontaktformulare

Bei der Nutzung eines Kontaktformulars werden personenbezogene Daten nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO verarbeitet. Aufgrund des im deutschen Datenschutzrecht herrschenden Grundsatzes des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt, benötigt jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine Rechtsgrundlage.

Als Rechtsgrundlage für die Nutzung von Kontaktformularen und der damit zusammenhängenden Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Frage. Hiernach ist eine Verarbeitung erlaubt, wenn:

• sie auf einer Einwilligung basiert,
• oder sie durch einen gesetzlichen Tatbestand ausdrücklich erlaubt ist.

Als gesetzlicher Erlaubnistatbestand für die Erhebung von personenbezogenen Daten durch Kontaktformularen auf Websites bietet sich das berechtigte Interesse aus Art. 6 Abs. 1, S. 1, lit. f) an.

Voraussetzung des Art. 6 Abs. 1, S. 1, lit. f) DSGVO:

• ein berechtigtes Interesse des Webseiten-Betreibers,
• die Bearbeitung der personenbezogenen Daten muss erforderlich sein,
• eine Abwägung darf nicht zu dem Ergebnis kommen, dass die Interessen,

Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.
Hinzukommt, dass der Webseiten-Betreiber in seiner Datenschutzerklärung über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung informieren muss. Ab dem 25. Mai 2018 richtet sich die Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO.

Notwendigkeit einer SSL/TSL Verschlüsselung nach DSGVO

Der Art. 32 Abs. 1 lit. a) DSGVO konkretisiert den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit aus Art. 5 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Art. 32 Abs. 1, lit. DSGVO legt fest, dass unter der Berücksichtigung von Stand der Technik, der Implementierungskosten, Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung, sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen vom Website-Betreiber technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden müssen. In Art. 32 Abs. 1 lit a) DSGVO wird ausdrücklich die Verschlüsselung personenbezogener Daten als eine solche technische Maßnahme benannt.

Eine Verschlüsselung mittels eines SSL- oder TLS-Protokolls für Kontaktformulare auf Websites entspricht dem Stand der Technik und wird auch vom BSI empfohlen. Zu beachten ist auch, dass schon unter dem § 13 Abs. 7 TMG ein Verstoß bei unverschlüsselten Kontaktformularen gesehen wurde und hierfür ein Bußgeld verhängt wurde. Daher sollten zumindest Websites, die zu gewerblichen Zwecken Kontaktformulare nutzen eine SSL- oder TLS Verschlüsselung verwenden.

Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de

Ihre BVfK-IT-Abteilung

**************************

Noch nicht bei der BVfK-Ankaufplattform dabei? 

Jetzt bei WBMC registrieren:

1 Schritt: Loggen Sie sich im Mitgliederbereich der BVfK-Website ein:

            >>> Zum Login auf BVfK.de

2 Schritt: >>> Lassen Sie sich für die Ankaufplattform registrieren

Hier geht´s zum: >>> WbmC-Projektplanungsforum

---

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Großflächiges Dieselfahrverbot in Stuttgart seit Jahresbeginn in Kraft
„Gezielte Kontrollen – Fehlanzeige“

Auch zu Beginn des neuen Jahres hat das Thema der Dieselfahrverbote seine mediale Präsenz nicht verloren. Da seit Jahresbeginn das erste großflächige Dieselfahrverbot in Stuttgart gilt, nehmen wir dies zum Anlass, rund um dieses Thema zu berichten.

Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm EURO 4 und niedriger dürfen demzufolge in Stuttgart seit dem 01.01.2019 nicht mehr die Umweltzone passieren. Für die vom Fahrverbot betroffenen Anwohner gilt eine Übergangsfrist. Von den Einschränkungen sind laut Pressemitteilungen rund 72.000 Fahrzeuge in und um Stuttgart betroffen.

Was in diesem Zusammenhang für Verwunderung sorgt und fast schon als eine gewisse „Ironie“ bezeichnet werden kann, ist die Tatsache, dass seitens der Stadt und Polizei erst mal keine gezielten Kontrollen geplant seien. Bei Verstößen habe man zunächst nur Ermahnungen vorgesehen, wenn diese bei den üblichen Parkraumüberwachungen und Verkehrskontrollen auffallen.

Ob das die Besitzer der vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeuge davon abhalten wird, die Umweltzonen zu befahren, erscheint nach den genannten Umständen eher fraglich. Insofern dürfte das verfolgte Ziel, die saubere Luft in der Stadt wieder herzustellen, trotz des Fahrverbots eher in der Ferne liegen.

BVfK Anmerkung:

Eine interessante Alternative, um die mit Stickoxiden und Feinstaub verschmutzte Luft nachhaltig zu verbessern, findet sich derzeit in zwei Städten in Deutschland wieder. In Hamburg und in Stuttgart stehen an besonders „dreckigen“ Straßenabschnitten große Filteranlagen, durch welche die Feinstaub- und Stickstoffoxidbelastung reduziert werden soll. Das Prinzip dieser „Riesenfilter“ ist recht einfach. Die von den Abgasen verunreinigte Luft wird eingesaugt und am Ende nach einem internen Reinigungsprozess als saubere Luft wieder ausgestoßen. Diese Geräte sind im Höchstbetrieb in der Lage, bis zu 40.000 Kubikmeter Umgebungsluft zu reinigen. Das entspricht einem Volumen von ca. 500 Bussen.

Ob diese „Stadtluftreiniger“ tatsächlich in der Lage sind, die Feinstaub- und Stickstoffoxidbelastung in Ballungsgebieten zu verringern, wird sich in naher Zukunft zeigen. Dass solche Systeme aber als erstzunehmende Alternativen zu den umstrittenen Fahrverboten bei verschmutzter Luft in Betracht zu ziehen sind, verdeutlichen die Niederlande und China. In diesen Ländern steht in besonders belasteten Metropolen ein sog. „Smog Free Tower“. Der 7 Meter hohe Stahlkoloss säubert pro Stunde etwa 30.000 Kubikmeter Luft von kleinsten Partikeln, die Menschen sonst einatmen könnten, und bläst die reine Luft in die Umgebung.

Die genannten Ausführungen bestätigen die hiesig vertretene Auffassung, dass Fahrverbote der falsche Ansatz sein dürften. Andere Maßnahmen, wie z.B. die genannten Stadtluftreiniger zur Verbesserung der Luftqualität, erscheinen neben der Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge auf Euro 6 daher vorzugswürdig.
Die Deutsche Umwelthilfe, die mit Klagen vor Gerichten schon in etlichen deutschen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat, versucht weiterhin, das Recht auf saubere Luft in vielen Städten gerichtlich durchzusetzen.

Beachtenswert in diesem Zusammenhang ist die kürzlich veröffentliche Pressemeldung, dass sich die Bundesregierung die umstrittene und klagefreudige Deutsche Umwelthilfe näher anschauen will. Das kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch bei einer Regierungsbefragung im Bundestag an. Die CDU hatte auf dem Parteitag in Hamburg beschlossen, prüfen zu lassen, ob die Umwelthilfe weiter als gemeinnützige Organisation anerkannt werden sollte. Über den Fortgang der Angelegenheit werden wir berichten.

Ihre BVfK- Rechsabteilung 

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

---
---