Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
Mira, die junge Unternehmerin aus dem Allgäu hat Ihr (fast) neues Auto mal wieder beim Autohaus Miller, einem VW- und Audi-Servicepartner gekauft. Das Angebot war nicht schlecht, aber auch nicht das Beste. Kaufentscheidend war „das gute Gefühl“.
Dieses gute Gefühl und wollte sich bei Dr. Florian B. bei Sichtung des Angebotes eines BVfK-Mitgliedes nicht einstellen. Er schrieb an den BVfK:
„…Sie bezwecken mit Ihrem Verband eine "Qualitätsnorm" bzw. einen Standard verbundener Händler herzustellen. Wie passt das mit den Praktiken einiger Ihrer Händler zusammen, welche ihre Fahrzeuge "im Kundenauftrag" anbieten. Sie wissen sicherlich genau, was das bedeutet und warum dies gemacht wird. Daher erwarte ich von Ihnen ein Statement dazu. Das geht nicht konform mit den von Ihnen angegebenen Zielen…“
Ebenfalls Post bekam der BVfK von Jörg E., einem Mitglied ersten Stunde, der mitteilte, dass er sich schweren Herzens entschlossen habe, sein Unternehmen schließen zu müssen. Er habe über 30 Jahre nach den Prinzipien eines ordentlichen Kaufmanns gehandelt, bei dem noch ein Wort ein Wort ist und Geschäfte mit Handschlag besiegelt wurden und sei immer ein begeistertes BVfK-Mitglied gewesen. Dennoch funktioniere sein einstiges Erfolgsrezept angesichts von WKDA und anderen Heuschrecken nicht mehr.
Da sollte man meinen, das neue Jahr hätte besser starten können, doch bei genauer Betrachtung können wir uns nicht beschweren, denn das ist die Realität und Ihr BVfK ist dafür da, sich genau darum zu kümmern. In jeder Aussage steckt ein Stück Wahrheit und insbesondere eine wichtige Erkenntnis.
Mira hat nicht beim Billigsten gekauft, sondern dem vertraut, den sie kannte und nicht bei einem Internetschummler, bei dem sich am Ende die Überraschungen häufen und die angegebenen Preise ebenso wenig eingehalten werden, wie Lieferzeit und sonstige Versprechen.
Dem vorverurteilenden Dr. Florian B. haben wir erklärt, dass das Anbieten von Fahrzeugen „im Kundenauftrag“ grundsätzlich rechts-, wie auch BVfK-regelkonform ist, was allerdings u.a. voraussetzt, dass tatsächlich eine Vermittlung stattfindet. Im Übrigen verfolge der BVfK auch jede ihm bekannt gewordene Beschwerde über unseriöse Geschäftspraktiken im Autohandel, wozu eine entsprechende Online-Beschwerdestelle eingerichtet wurde: https://www.bvfk.de/verbraucher/unserioese-angebote-melden/
Jörg aus Bremen mussten wir mit Wehmut und Bedauern darüber verabschieden, dass er die Früchte der BVfK-IT-Entwickler nicht mehr wird ernten können.
Ach ja, zum Schluss sei noch der pensionierte Verwaltungsdirektor einer Rheinischen Großstadt erwähnt, der erkannt hatte, dass er seinen SLK am Alterswohnsitz am Tegernsee kaum noch benötigte und verzweifelt nach einem Weg suchte, seine Roadster zu fairen Konditionen und mit zuverlässiger Abwicklung los zu werden. Da stieß er auf die BVfK-Ankaufplattform „Who buys my car“ www.wbmc.de, wurde fündig und verkaufte an einen BVfK-Händler, der sicherlich nicht lange nach einem Kunden für das Schmuckstück suchen muss.
Also, liebe BVfK-Mitglieder, es ist kein Grund zur Resignation. Unsere Aufgabe besteht darin, das automobil-geschäftliche Umfeld genaustens zu beobachten, Erkenntnisse zu gewinnen, schnell und professionell zu handeln, nach Lösungen und Konzepten zu suchen und ggf. auch selbst zu entwickeln.
Auf dass bei Ihnen auch im Jahr 2019 die Kassen klingeln, niemand Ihnen Ihr ehrlich verdientes Geld wieder abnimmt und Sie am Ende wieder mit gutem Gefühl feststellen:
Mein BVfK ist Prävention und Medizin für die Gesundheit meines Unternehmens - kurz:
"Alles Gute für meinen Autohandel!"
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de